Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sollte verboten werden
Massenüberwachung ist mit demokratischen Grundwerten nicht vereinbar.
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Es entspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Es entspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Langfristig spart es Kosten und vermeidet Schäden.
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